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   OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00   

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OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00 (https://dejure.org/2002,30445)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2002 - 11 U 193/00 (https://dejure.org/2002,30445)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 11 U 193/00 (https://dejure.org/2002,30445)
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    Rentenrecht - Heranziehung von Folgeverträgen für Ausgleichsanspruch

 
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  • BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64

    Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Dieses beruht auf dem Gedanken der 'funktionellen Verwandtschaft' (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.

    Mit in die Billigkeitserwägung ist einzubeziehen, dass die Nichtberücksichtigung des Barwertes zu einer doppelten Belastung der Beklagten durch freiwillige Finanzierung einer Altersversorgung einerseits und durch vollständige Ausgleichszahlung andererseits führen würde und deshalb wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1962 [1963]).

    Deren Umfang wird durch Steuervergünstigungen der Beklagten nicht berührt (vgl. BGH NJW 1966, 1962 [1964]).

  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Insofern geht auch der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass nur solche Folgeverträge für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs heranzuziehen sind, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erstvertrag stehen und demselben Bausparbedürfnis dienen (vgl. BGHZ 34, 310; 55, 45; 59, 125).

    Insofern hat der Bundesgerichtshof auch stets darauf hingewiesen, dass eine Einzelfallprüfung und Einzelfallabwägung vorgenommen werden muss (vgl. BGHZ 55, 45).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95

    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Grundsätzlich ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Leistungen des Unternehmers zum Zweck der Altersvorsorgung des Vertreters bei der gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung sein können, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre (vgl. OLG Köln, VersR 2001, 1377 [1379] m. w. N.).
  • BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs von

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Dieses beruht auf dem Gedanken der 'funktionellen Verwandtschaft' (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01

    Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    11 U 193/01.
  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Insofern geht auch der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass nur solche Folgeverträge für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs heranzuziehen sind, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erstvertrag stehen und demselben Bausparbedürfnis dienen (vgl. BGHZ 34, 310; 55, 45; 59, 125).
  • BGH, 23.02.1961 - VII ZR 237/59

    Ausgleichsanspruch des Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00
    Insofern geht auch der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass nur solche Folgeverträge für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs heranzuziehen sind, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erstvertrag stehen und demselben Bausparbedürfnis dienen (vgl. BGHZ 34, 310; 55, 45; 59, 125).
  • OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96

    Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis;

  • OLG Celle, 01.02.2001 - 11 U 110/00

    Buchauszugserteilung ; Handelsvertreter; Provisionsabrechnung; Verjährung;

  • LG Hannover, 28.05.2001 - 21 O 2196/99

    - BHW 3 -, AA des Bausparkassenvertreters, Grundsätze Bauspar,

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